
Ihre Marke geschützt, Ihre Bücher in Ordnung.
Sobald die Firma existiert, entscheiden zwei stille Arbeitsstränge über ihre Gesundheit: der Schutz des Namens, unter dem Sie auftreten, und die Bücher und Meldungen, die die Behörden erwarten.
Die Markenanmeldung in Katar schützt Namen und Logo in dem Markt, in den Sie investieren — ein Schritt, der sich vor der Sichtbarkeit Ihrer Marke lohnt, nicht erst, wenn jemand anderes sie anmeldet. Unser lizenzierter Partner übernimmt Recherche, Anmeldung und Eintragung beim Markenamt.
Bei den Zahlen gilt: Katarische Firmen führen Bücher und melden über das Steuerportal Dhareeba; die Körperschaftsteuer von einheitlich 10 % trifft die meisten ausländisch gehaltenen Gewinne, und geprüfte Abschlüsse sind in vielen Konstellationen Pflicht. Wir binden das Buchhaltungsteam an, setzen den Compliance-Kalender bei der Gründung — und keine Frist wird im Nachhinein entdeckt.
Häufige Fragen
Muss ich meine Marke in Katar wirklich anmelden?
Wenn die Marke für Ihr Geschäft zählt, ja — Markenschutz ist territorial, Ihre deutsche oder EU-Eintragung deckt Katar nicht ab. Früh anmelden kostet deutlich weniger als später streiten.
Welche Steuern zahlt eine ausländisch gehaltene Firma in Katar?
Auf die meisten ausländisch gehaltenen Unternehmensgewinne fällt Körperschaftsteuer von einheitlich 10 % an; auf Gehälter gibt es keine Einkommensteuer. Sonderregime (QFC, Freizonen) haben eigene Regeln — Ihres bestätigen wir vor der Verpflichtung.
Braucht meine Firma eine Wirtschaftsprüfung?
Viele katarische Strukturen müssen geprüfte Abschlüsse einreichen. Ob Ihre dazugehört, hängt von Rechtsform und Regime ab — wir sagen es Ihnen bei der Gründung und stellen das Team entsprechend auf.
Übernehmen Sie auch die Bücher einer bestehenden Firma?
Ja — das Buchhaltungsteam kann eine bestehende Katar-Firma übernehmen, den Rückstand aufräumen und die Meldungen zurück in den Kalender bringen.
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